Vereinssatzung
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen „KID - Kinder im Dorf Oy-Mittelberg e.V.“
§ 2 Sitz
Sitz des Vereins ist Oy-Mittelberg.
Er wird in das Vereinsregister eingetragen.
§ 3 Zweck, Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeverordnung“.
Zweck des Vereins ist die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Oy-Mittelberg zu fördern und zu unterstützen.
§ 4 Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Verwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, sie sind ehrenamtlich tätig.
§ 6 Ausgaben
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 Beitritt
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die volljährig ist.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.
§ 8 Beitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 9 Austritt
Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich.
Er muss schriftlich gegenüber einem Mitglied des Vorstandes erklärt werden. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 10 Ausschluss
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.
Über den Ausschluss beschließt der Vorstand.
§ 11 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer, sowie mindestens 2 Beisitzern.
Diese Organe werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für 2 Jahre gewählt.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl der Vorstandsschaft im Amt.
Zur Unterstützung des Vorstands kann bei Bedarf ein Beirat bestellt werden.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 12 Vertretung, Befugnisse
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder vertritt allein. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende dem Verein gegenüber verpflichtet, das Vorstandsamt nur bei Verhinderung des 1.Vorsitzenden auszuüben.
Im Innenverhältnis wird vereinbart:
Die Vertretungsmacht des 1. und 2. Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 150 € die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist. Bei der Abstimmung im Vorstand genügt die einfache Mehrheit.
Die Vertretungsmacht des gesamten Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000 € die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen ist.
§ 13 Einberufung zur JHV
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt (JHV). Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand durch Anzeige in dem Organ einberufen, in dem die Gemeinde Oy-Mittelberg ihre amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht („Rund um den Grüntensee “) unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen. Die Tagesordnung soll dabei mitgeteilt werden.
Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
§ 14 Durchführung der JHV
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Ist dieser auch verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter.
Der Schriftführer hat über die Mitgliederversammlung ein Protokoll zu führen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
§15 Satzungsänderung
Über eine Satzungsänderung entscheidet die Mitgliederversammlung. Hierfür ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 16 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die ordnungsgemäß einberufen wurde, beschlossen werden.
Zur Beschlussfassung ist die 2/3-Mehrheit der anwesenden ordentlichen stimmberechtigten Mitglieder notwendig.
Bei Auflösung des Vereins bzw. bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Oy-Mittelberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke die unter § 3 Zweck, Gemeinnützigkeit zu verwenden hat. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
§ 17 Persönlichkeitsrechte, Datenschutz
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Vorstandsmitglieder des Vereins sind im Rahmen geltender Beschlüsse des Vorstandes befugt personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich und allein für Vereinszwecke auf privaten passwortgeschützten PCs zu verarbeiten. Das Mitglied stimmt dieser Art und Weise der Verarbeitung durch seine Mitgliedschaft im Verein zu. Diese Zustimmung ist jederzeit widerruflich durch schriftlichen Widerruf an den Vorstand.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummer einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
2. Der Verein informiert über Print- und Telemedien sowie sozialen Medien und auf seiner Homepage www.kidflohmarkt.jimdo.com regelmäßig über besondere Ereignisse. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
3. Bei Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
§ 18 Einrichtung
Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 05.05.2018 beschlossen.